Scoobe3D

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr der Scoobe3D GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg (nachstehend: „Verkäuferin“), betreffend den Onlineshop www.scoobe3d.com und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Unsere Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Verkaufsangebote und Kaufverträge sowie der hieraus resultierenden Lieferungen. Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. 

1.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer der Verkäuferin gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

1.4. Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB. 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Beim Vertragsabschluss über Online-Oberfläche: Unsere Angebote sind, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Käufer ist ein bindendes Angebot. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt wird (nachfolgend „Eingangsbestätigung“ genannt). Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Kaufangebots des Kunden durch die Verkäuferin dar. Die Annahme des Kaufangebots erfolgt per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 Tagen.
Beim Vertragsabschluss über anderen Weg: Soweit nichts Abweichendes vorgesehen, sind die Angebote der Verkäuferin freibleibend. Die erteilten Bestellungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der Verkäuferin oder durch den schriftlichen Abschluss eines Kaufvertrages verbindlich. 

2.2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dies gilt gleichermaßen auch für unser Urheberrecht, soweit diese Unterlagen urheberrechtsfähig sind. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. 

3. Umfang der Lieferungspflicht

3.1. Für den Umfang der Lieferung ist der schriftliche Kaufvertrag oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. 

3.2. Unsere Angaben zum Liefergegenstand (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Abbildungen und Zeichnungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. 

3.3. Die Angaben gemäß vorstehender Ziffer 3.2 sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und diese für den Käufer zumutbar sind. 

4. Preis und Zahlung

4.1. Die Preise gelten ab unserem Lager. Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind Endpreise.

4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug zu erfolgen. 

4.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist die Verkäuferin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. 

4.4. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers, die von der Verkäuferin bestritten werden, nicht anerkannt werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. 

4.5. Die Befugnis des Käufers, Ansprüche und insbesondere Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritte zur Einziehung von Forderungen oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag zu ermächtigen, wird ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht für die Abtretung von Geldforderungen. 

4.6. Ein Aktionsgutschein und Rabattcode kann nicht käuflich erworben werden und hat einen bestimmten Gültigkeitszeitraum. Beides ist nur einmal im Rahmen eines Bestellvorgangs einlösbar. Ein Gutschein oder Rabattcode kann nicht nachträglich auf eine Bestellung angerechnet werden und es ist keine Übertragung auf Dritte oder Auszahlung möglich. Es kann immer nur ein Gutschein oder Rabattcode genutzt werden, eine Kombination aus mehreren ist nicht möglich, außer es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. 

5. Lieferzeit

5.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus unseren Vereinbarungen mit dem Käufer. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind oder die Leistung einer Anzahlung oder vollständige Kaufpreiszahlung (wird im jeweiligen Angebot definiert) erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Verkäuferin die Verzögerung zu vertreten hat. 

5.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Käufer sobald als möglich mit.

5.3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf die Betriebsstätte der Verkäuferin verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft, falls sich die Abnahme verzögern sollte aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten haben. 

5.4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Verkäuferin liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Diese Regelung gilt auch, falls entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten. 

5.5. Kommt die Verkäuferin in Verzug und erwächst dem Käufer hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche gemäß Ziffer 5.7 ausschließlich eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. 

5.6. Setzt der Käufer die Verkäuferin – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Lieferung und wird die Frist nicht eingehalten, so steht dem Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zum Rücktritt zu. Er verpflichtet sich, auf unser Verlangen binnen angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. 

5.7. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 10.4 der vorliegenden Bedingungen. 

6. Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes

6.1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte der Verkäuferin oder des Lagers des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Käufer über.

6.2. Ist die Anlieferung durch uns bei dem Käufer vereinbart, trägt der Käufer die Gefahr ab dem Beginn der Aufladung.

6.3. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Ware durch uns gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

6.4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 

6.5. Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie keine wesentlichen Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziff. 9. dieser Bedingungen in Empfang zu nehmen.

6.6. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind. 

7. Versendung der Ware durch Einschaltung Dritter

7.1. Die Versendung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Verkäuferin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Festlegung des Beförderungsmittels und des Versandweges erfolgt nach Wahl der Verkäuferin und unter Ausschluss der Haftung für etwaige Fehlleistungen durch das beauftragte Unternehmen.

7.2. Die Verkäuferin übergibt den Liefergegenstand ab dem Lager/Rampe der Betriebsstätte. Mit Übergabe des Liefergegenstandes geht die Gefahr auf den Käufer über. 

7.3. Äußerlich erkennbare Schäden am Liefergegenstand müssen bei Übergabe durch das Transportunternehmen an den Käufer gerügt und uns bescheinigt werden. Soweit bei der Lieferung Schäden oder Fehlmengen bestehen, ist ein schriftliches Protokoll über den Umfang des Schadens und die Namen und Anschriften der bei der Lieferung beteiligten Personen zu erstellen und der Verkäuferin unverzüglich zu übermitteln. 

7.4. Verpackungskosten sowie etwaige Kosten für die Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstands durch die Verkäuferin liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Verkäuferin ist nach Rücknahme des Liefergegenstands zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 

8.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch zu benachrichtigen, damit die Verkäuferin gegebenenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall, sofern der Käufer diesen zu vertreten hat. 

8.3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Verkäuferin jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Verkäuferin verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Verkäuferin verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 

8.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands durch den Käufer wird stets für die Verkäuferin vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstands (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand. 

8.5. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstands (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin.

8.6. Wird der Liefergegenstand durch den Käufer vermietet, tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung an uns ab. Des Weiteren tritt der Käufer seinen Herausgabeanspruch gegen den Mieter an uns ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretungen an. Der Käufer verpflichtet sich zur Erteilung der Auskünfte und der Übergabe der Geschäftsunterlagen über die abgeschlossenen Mietverträge. 

9. Haftung für Mängel der Lieferung

9.1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen der Verkäuferin unterliegender Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu melden.

9.2. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Verkäuferin hat dies zu vertreten. 

9.3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: 

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, 
  • Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, 
  • Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen, 
  • Bei übermäßiger Beanspruchung und 
  • Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel. 

9.4. Zur Vornahme aller von der Verkäuferin nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort schriftlich und vorab mündlich zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder von der Verkäuferin angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. 

9.5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß, ohne unsere vorherige Genehmigung, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

9.6. Unbeschadet der Ansprüche des Käufers gemäß der vorliegenden Ziff. 9. bestehen weitere Ansprüche des Käufers gemäß den Bestimmungen von Ziff. 10.4. 

9.7. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht in den Fällen der Ziff. 10.4 dieser Bedingungen. 

9.8. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden wir im Inland unsere Lieferungen frei von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, werden wir entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand insoweit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für uns nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen möglich ist, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

9.9. Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieser vorliegenden Ziff. 9. entsprechend, wobei Ansprüche des Käufers nur dann bestehen, wenn dieser die Verkäuferin über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, uns alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Käufer den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Käufers zurückzuführen ist. 

10. Weitere Rechte des Käufers

10.1. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäuferin die Erbringung der Lieferung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern. 

10.2. Tritt die Unmöglichkeit während eines Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. 

10.3. Der Käufer hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Nacherfüllung eines von der Verkäuferin zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens einer Nacherfüllung durch die Verkäuferin. 

Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur 

  • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin, 
  • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,
  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, 
  • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens,
  • in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, 
  • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, 
  • Im Übrigen sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 

11. Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 10.4 gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. 

12. Modellschutz, Software

12.1. Der Käufer darf unsere Waren nicht nachbauen oder nachbauen lassen und generell keine Nachbauten vertreiben.

12.2. Mit der Lieferung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum von Scoobe3D. Eine ganze oder teilweise Reproduktion oder Kopie der Programme, ist dem Kunden nicht gestattet.

12.3. Dekompilierung und Urhebervermerke. Die Rückübersetzung der lizenzierten Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der lizenzierten Software (reverse engineering) sind verboten. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder geändert werden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz der Verkäuferin. 

13.3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Verkäuferin. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. 

13.4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien werden diese ungültigen Bestimmungen durch rechtsgültige ersetzen, die den beabsichtigten Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommend verwirklichen

13.5. Die Vermieterin kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Dem Kunden steht dieses Übertragungsrecht nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Vermieterin zu. Die Vermieterin kann die Zustimmung von der Beibringung einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

13.6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Vermieterin den Firmennamen und ggf. das Firmenlogo des Kunden als Referenz in Firmenbroschüren und/oder auf anderen Werbeträgern wie Aufstellern in Veranstaltungen o.ä. nutzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Scanservice

zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr der Scoobe3D GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg (nachstehend: „Dienstleisterin“), betreffend den Onlineshop scoobe3d.com und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungsangebote und -Verträge sowie der hieraus resultierenden Leistungen. Unsere Liefer- und Leistungsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Leistungsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 

1.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Leistungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden der Dienstleisterin gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

1.4. Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB. 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Das Vertragsverhältnis entspricht einem Dienstvertrag im Sinne von § 611 ff. BGB, wenn nicht vorab ausdrücklich die Erzielung eines bestimmten Erfolges vereinbart wird. 

2.2. Unsere Angebote sind, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Das Angebot zum Vertragsschluss auf Grundlage der Internetinserate erfolgt durch den Kunden. Nach Eingang Ihres Angebotes erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail, in welcher der Erhalt des Angebotes bestätigt wird (nachfolgend „Eingangsbestätigung“ genannt). Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden durch die Dienstleisterin dar. Die Annahme des Angebots erfolgt per Email oder durch Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen.

2.3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dies gilt gleichermaßen auch für unser Urheberrecht, soweit diese Unterlagen urheberrechtsfähig sind. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. 

 

3. Umfang der Leistungspflicht, Vertragslaufzeit

3.1. Für den Umfang der Leistung ist der geschlossene Dienstleistungsvertrag oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. 

3.2. Unsere Angaben zur Leistung (z. B. Maße, Gebrauchswerte, Toleranzen und weitere Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Abbildungen und Zeichnungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. 

3.3. Die Angaben gemäß vorstehender Ziffer 3.2 sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und diese für den Kunden zumutbar sind. 

3.4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder kann (falls technisch vorgesehen) über das Online-Portal durchgeführt werden. 

3.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde bei einer vereinbarten regelmäßigen Zahlweise mit einem Betrag, der zwei regelmäßigen Zahlungen entspricht, in Verzug ist;
  • eine der Parteien trotz Abmahnung andauernde oder schwere Vertragsverletzungen begeht, so dass die weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird;
  • über das Vermögen einer der Parteien die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.

 

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde hat der Dienstleisterin zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben. Gleiches gilt für die Übermittlung von Informationen über Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistung relevant sein können.

4.2. Stellt der Kunde Datenträger und/ oder digitale Dateien zur Verfügung, müssen dieser inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Der Kunde hat uns jegliche aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden zu ersetzen bzw. uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

4.3. Erbringt der Kunde seine Pflichten zur Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß, so hat er die hierdurch entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehraufwand, Mehrkosten etc.) zu tragen und uns von unseren Leistungspflichten zu befreien.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner Kontaktdaten, wie Name, Adresse, Telefonnummer und/ oder aktuelle E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

 

5. Preis und Zahlung

5.1. Bei Vertragsangeboten über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise.
Dienstleistungen werden zum Beginn des Monats abgerechnet, erhalten monatlich zum Ende des Monats eine Rechnung, wobei wir berechtigt sind, diese jeweils monatlich im Voraus abzurechnen. 

5.2. Die in Rechnung gestellten Forderungen werden innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und sind ohne Abzug zu zahlen.  

5.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die Dienstleisterin berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. 

5.4. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von der Dienstleisterin bestritten werden, nicht anerkannt werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. 

5.5. Die Befugnis des Kunden, Ansprüche und insbesondere Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritte zur Einziehung von Forderungen oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag zu ermächtigen, wird ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht für die Abtretung von Geldforderungen. 

5.6. Ein Aktionsgutschein und Rabattcode kann nicht käuflich erworben werden und hat einen bestimmten Gültigkeitszeitraum. Beides ist nur einmal im Rahmen eines Bestellvorgangs einlösbar. Ein Gutschein oder Rabattcode kann nicht nachträglich auf eine Bestellung angerechnet werden und es ist keine Übertragung auf Dritte oder Auszahlung möglich. Es kann immer nur ein Gutschein oder Rabattcode genutzt werden, eine Kombination aus mehreren ist nicht möglich, außer es wurde etwas anderes vereinbart. 

 

6. Leistungszeitraum

6.1. Die Leistungszeit ergibt sich aus unseren Vereinbarungen mit dem Kunden. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind oder die Leistung einer vollständige Zahlung der monatlichen Gebühr erfüllt ist. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Dienstleisterin die Verzögerung zu vertreten hat. 

6.2. Die Einhaltung des Leistungszeitraumes steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Kunden sobald als möglich mit. 

6.3. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn der Leistung bis zu ihrem Ablauf erbracht wurde. Soweit eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft, falls sich die Abnahme verzögern sollte aus Gründen, die die Dienstleisterin nicht zu vertreten haben. 

6.4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Dienstleisterin liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Diese Regelung gilt auch, falls entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten. 

6.5. Kommt die Dienstleisterin in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche gemäß Ziffer 5.7 ausschließlich eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der monatlichen Gesamtleistung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. 

 

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Soweit zwischen den Parteien ein Leistungserfolg vereinbart worden ist, hat uns der Kunde Leistungsmängel innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung in Textform die konkreten Mängel anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.

7.2. Wir haften für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn wir die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

7.3. Eine Haftung für Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter, Krankheit usw.) sowie sonstige Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstehen wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für einen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.4. Für die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum des Kunden, z. B. an Dokumenten, Briefpapier, Datenträgern etc., übernehmen wir weder für Transport und Aufbewahrung, ausgenommen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, keine Haftung. 

 

8. Verjährung

8.1. Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 11.2 gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB.

8.2. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art bestehen nur 

  • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Dienstleisterin, 
  • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Dienstleisterin oder im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,
  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Dienstleisterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, 
  • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens,
  • in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, 
  • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, 
  • Im Übrigen sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 

 

9. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

 

10. Modellschutz, Software

10.1. Der Kunde darf unsere Waren nicht nachbauen oder nachbauen lassen und generell keine Nachbauten vertreiben.

10.2. Mit der Lieferung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum von Scoobe3D. Eine ganze oder teilweise Reproduktion oder Kopie der Programme, ist dem Kunden nicht gestattet.

10.3. Dekompilierung und Urhebervermerke. Die Rückübersetzung der lizenzierten Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der lizenzierten Software (reverse engineering) sind verboten. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder geändert werden.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Hauptgeschäftssitz der Dienstleisterin. 

11.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Dienstleisterin. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 

11.4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien werden diese ungültigen Bestimmungen durch rechtsgültige ersetzen, die den beabsichtigten Zweck der ungültigen Best- immungen möglichst nahekommend verwirklichen

11.5. Die Vermieterin kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Dem Kunden steht dieses Übertragungsrecht nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Vermieterin zu. Die Vermieterin kann die Zustimmung von der Beibringung einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

11.6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Vermieterin den Firmennamen und ggf. das Firmenlogo des Kunden als Referenz in Firmenbroschüren und/oder auf anderen Werbeträgern wie Aufstellern in Veranstaltungen o.ä. nutzt.

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